Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Unimir GmbH (Marke TrainyDent)
Zur Verwendung gegenüber Unternehmen, Universitäten, Bildungseinrichtungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Unimir GmbH („Unimir“) gegenüber dem Käufer.
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Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, Unimir stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
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Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien.
2. Vertragsabschluss
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Angebote von Unimir sind freibleibend und unverbindlich.
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Ein Vertrag entsteht erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Bestellung.
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Produkt-, Modell- oder Preisänderungen bleiben im zumutbaren Rahmen vorbehalten.
3. Produktcharakter und Verwendungszweck
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Die gelieferten Modelle, Zähne, Kiefersegmente und Zubehörteile dienen ausschließlich Trainings-, Demonstrations- und Prüfungszwecken. Sie sind nicht für medizinische, diagnostische, therapeutische oder patientenbezogene Anwendungen geeignet oder zugelassen und dürfen unter keinen Umständen am Menschen oder Tier eingesetzt werden.
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Die Produkte sind keine Medizinprodukte im Sinne der MDR (EU 2017/745), des MPG oder vergleichbarer internationaler Vorschriften.
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Die Modelle sind künstliche Simulationsobjekte; Abweichungen von natürlichen anatomischen Situationen sind systembedingt und stellen keinen Mangel dar.
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Es besteht ein produktimmanentes Bruchrisiko. Ein Bruch begründet keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht im Hinblick auf Prüfungsergebnisse, Wiederholungen, Zeitverzögerungen oder subjektive Unterschiede zum natürlichen Zahngefühl.
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Entscheidungen über Prüfungsabläufe, Wiederholungen oder Kompensationsmaßnahmen liegen ausschließlich bei der prüfenden Institution.
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Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, abweichender Handhabung oder Überbeanspruchung sind ausgeschlossen.
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Aufgrund der Fachkenntnisse der Nutzer ist eine gesonderte Gebrauchsanweisung nicht geschuldet.
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Der Käufer verpflichtet sich, den bestimmungsgemäßen Zweck („nur für Trainingszwecke“) allen Verwendern mitzuteilen.
4. Produkt- und Sicherheitshinweise
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Die jeweils gültigen Produkt- und Sicherheitshinweise von Unimir sind Bestandteil des Vertrages.
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Der Käufer ist verpflichtet, diese Hinweise allen Anwendern zugänglich zu machen und deren Einhaltung sicherzustellen.
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Unimir haftet nicht für Schäden, die aus Nichtbeachtung der Hinweise oder abweichender Nutzung entstehen.
5. Digitale Inhalte und technische Daten
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Digitale Inhalte und technische Daten (z. B. CAD-, STL- und 3D-Dateien, Zeichnungen, Layouts) bleiben Eigentum von Unimir.
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Weitergabe, Vervielfältigung, Nachkonstruktion, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung sind untersagt.
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Stellt der Käufer eigene Daten bereit, haftet er für daraus resultierende Rechtsverletzungen Dritter.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
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Preise verstehen sich netto ab Werk Dresden zuzüglich Verpackung, Versand und gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
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Eigentumsvorbehalt besteht bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen (§ 449 BGB).
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Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
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Bei Zahlungsverzug kann Unimir Lieferungen zurückhalten oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
7. Lieferung und Gefahrübergang
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Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich garantiert.
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Mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Käufer über.
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Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
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Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände berechtigen Unimir, Lieferungen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Mängelrüge und Gewährleistung
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Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen.
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Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mangelfrei abgenommen.
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Bei berechtigtem Mangel leistet Unimir nach eigenem Ermessen Ersatz oder Gutschrift.
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Ansprüche im Zusammenhang mit Prüfungs-, Ausbildungs- oder Bewertungsergebnissen sind ausgeschlossen.
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Fertigungsbedingte Abweichungen wie leichte Farb-, Struktur- oder Härteunterschiede stellen keinen Mangel dar.
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Brüche an Prüfungszähnen gelten nicht automatisch als Materialfehler, sondern können Teil der realistischen Simulation sein.
9. Haftung
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Unimir haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Unimir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
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Unimir haftet nicht für:
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Prüfungsergebnisse, Nichtbestehen oder Bewertungsauswirkungen,
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mittelbare Schäden oder Folgeschäden,
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Schäden durch unsachgemäße Anwendung oder Nichtbeachtung der Hinweise.
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Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
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Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Rücknahme und Ersatz
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Unimir kann nach eigenem Ermessen Ersatz leisten, eine Gutschrift erteilen oder Rücknahme anbieten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
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Rücksendungen erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung und grundsätzlich auf Kosten des Käufers.
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Sonderanfertigungen oder Lieferungen, die länger als drei Monate zurückliegen, sind von Rücknahme und Ersatz ausgeschlossen.
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Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
11. Exportbestimmungen
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Der Käufer ist für die Einhaltung aller Export-, Einfuhr- und Zollbestimmungen verantwortlich.
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Unimir haftet nicht für Verzögerungen durch behördliche Maßnahmen oder Zollabfertigung.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
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Vertragssprache ist Deutsch; englische Übersetzungen dienen der Verständlichkeit.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Stand
Stand: November 2025
Unimir GmbH – Dresden


